AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1. Allgemeines

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit der D&K GmbH & Co.KG, im Nachfolgenden „Geschäftspartner“ oder „D&K“ genannt.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und /oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb 5 Tagen nach Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.

3. Im Falle einer Stornierung nach Erhalt der Auftragsbestätigung, erhebt die D&K Stornierungskosten in Höhe von 30% des Auftragswertes. Diese werden innerhalb von 30 Tagen fällig.

4. Bei Ausfuhr in die Schweiz wird mit Frankatur DDU/20 geliefert. Der Kunde trägt in diesem Fall die Zollkosten und die Einfuhrumsatzsteuer.

5. Im Falle eines Umtausches oder einer Fehlbestellung des Kunden, erhebt die D&K eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Auftragswertes.

6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, besonders bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3. Produktion

1. Bei individueller Bedruckung bzw. Veredelung können bei der Produktion Mehr- bzw. Mindermengen in Höhe von +/- 10% auftreten. D&K berechnet in diesem Fall die tatsächlich gelieferte Menge.

2. Bei Nachauflagen können produktionsbedingte Abweichungen in Form und Farbe möglich sein.

3. PMS-Angaben können bedingt durch das angewendete Druckverfahren und durch das verwendete Material vom richtigen Farbton minimal abweichen. Dies kann nicht beanstandet werden.

4. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie bei Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie des eigenen Wohnsitzwechsels hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, bei Zahlungsverzug oder bei Pflichtverletzung aus Ziff. 3. oder 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, in die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Forderungseinziehung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5. Termine

1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich in unserer Auftragsbestätigung als solche vereinbart werden.

2. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von D&K oder eines ihrer Lieferanten sowie außergewöhnliche Wetter- bzw. Witterungsverhältnisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

3. Bei Lieferung durch eine Spedition, Paketdienst oder anderen Dritten, ist der Kunde unabhängig von seinen sonstigen Pflichten gem. § 377 HGB verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich an D&K zu melden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden, es sei denn, es liegt ein Mangel vor, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

4. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug ist.

5. Kommt D&K mit seinen Verpflichtungen in Verzug, so gilt hinsichtlich des Ersatzes des mittelbaren Schadens Ziff. 10. Das gleiche gilt bei Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Evtl. bestehende Ersatzansprüche gegen Erfüllungsgehilfen und/oder Zulieferer tritt D&K an den Kunden zum Zwecke der Geltendmachung ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an.

6. Der Kunde muss die vertragliche Leistung zum Liefertermin entgegennehmen. Nimmt er diese nichtentgegen, sind wir berechtigt, die gelieferten Gegenstände auf Kosten des Kunden zu lagern und als ab Werk geliefert abzurechnen. Zusätzliche Kosten trägt der Kunde. Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, so hat er die für die Lagerung entstandenen Kosten zu zahlen. Bei Lagerung in unserem Werk hat der Kunde, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, mindestens 5 % des Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat, insgesamt jedoch höchstens 20 % zu zahlen.

6. Vergütung

1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend und versteht sich zuzüglich Verpackung, Versandkosten und der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skontoabzüge sind vorher zu vereinbaren. Fracht-, Beschaffungs- und Herstellungskosten sind nicht skontierfähig.

2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu bezahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Neukunden müssen 100% des Bestellwertes nach Erhalt der Auftragsbestätigung per Vorauskasse gemäß den Bedingungen der Hermes Warenkreditversicherung bezahlen. Dies gilt sowohl für die ersten zwei Bestellungen, als auch für Kunden, deren letzte Bestellung mehr als zwei Jahre zurückliegt.

4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltwurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben,wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Gefahrenübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe kommt es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

2. Gegenüber Kunden, die bei dem konkreten Geschäft nicht als private Verbraucher handeln, geht bei einem Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald wir die Sache demSpediteur, dem Frachtführer oder der sonstzur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.